Organisatorisches
Bedarf es einer Physiotherapie zum Zweck der Rehabilitation nach akuten oder chronischen Beschwerden, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem behandelndem Arzt/ ihrer behandelnden Ärztin. Erfolgt sie im Rahmen der Prävention, handelt es sich dabei um eine vorbeugende Maßnahme, die nicht verordnungspflichtig ist.
Bei gesundheitlichen Beschwerden benötigen Sie für die physiotherapeutische Behandlung eine Verordnung von einem Facharzt/ einer Fachärztin oder einem Allgemeinmediziner/ einer Allgemeinmedizinerin. Auf der Verordnung sind neben den Stammdaten des Patienten/ der Patientin eine Diagnose und eine Therapieempfehlung mit zeitlichem Umfang z.B. „10x Physiotherapie à 45 Min.“ unbedingt erforderlich.
Als Vertragstherapeuten der ÖGK, BVAEB und SVS verrechnen wir direkt mit der Krankenkasse. Für diese Versicherten entstehen somit keine Kosten!
Für alle anderen Krankenkassen (KFA, …) verrechnen wir als Wahltherapeuten 60 Euro für 30 Min. bzw. 80 Euro für 45 Min. Physiotherapie
Als Vertragstherapeuten der ÖGK, BVAEB und SVS übernehmen wir für Versicherte die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt. Es entstehen für Sie keine Kosten!
Für Versicherte aller anderen Krankenkassen (KFA …) sind wir ausschließlich als Wahltherapeuten tätig. Um hier einen Teil der Therapiekosten anteilig von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist es ratsam die Verordnung spätestens bis vor der zweiten Behandlung chefärztlich bei ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen. Die von uns ausgestellte Honorarnote, reichen Sie dann im Anschluss zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Refundierung hängt vom jeweiligen Versicherungsträger ab. Viele Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil